Herz 23: 142, (1998)

Rahmenvertrag Qualitätssicherung

S. Silber

München

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt ein Muster für einen Rahmenvertrag über die "Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen für die medizinische stationäre Krankenversorgung" verabschiedet. Damit reagiert die BÄK auf die veränderte Rechtsgrundlage nach §137 a SGB V, nach der nun endlich auch die Spitzenorganisation der Ärzteschaft für die ärztliche Qualitätssicherung zuständig ist. Der Rahmenvertrag hat empfehlenden Charakter für die anstehenden dreiseitigen Verhandlungen der Ärztekammer mit ihren Vertragspartnern, den Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen. Auf der Grundlage des alten § 137 SGB V war die Ärzteschaft bisher lediglich als "Gastpartner" an den zweiseitigen Regelungen zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen für Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligt gewesen.

In den "Grundsätzen" (§1) des Rahmenvertrages werden zunächst die von der Ärztekammer festgelegten Qualitätssicherungsmaßnahmen als verbindliche Grundlage definiert. Danach beschließen die Vertragspartner gemeinsam in gesonderten Vereinbarungen die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 137 a. Zur Durchführung und Koordination aller im Zusammenhang mit den Qualitätssicherungsmaßnahmen anfallenden Aufgaben werden folgende Gremien gebildet:

- Kuratorium (Lenkungsgremium, Lenkungsausschuß)

- Fachgremium

- Projektgeschäftsstelle.

Das Kuratorium (bzw. Lenkungsgremium oder Lenkungsausschuß) wird zur Initiierung, Planung, Koordinierung, Durchführung und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie zur Entscheidung der Grundsatzfragen der im Rahmen der routinemäßigen Anwendung von Qualitätssicherungsmaßnahmen anfallenden Arbeiten gebildet. Außerdem bewertet das Kuratorium die von den Fachgremien aufbereiteten Ergebnisse und durchgeführten Maßnahmen.

Für die fachliche Bearbeitung einer Qualitätssicherungsmaßnahme wird jeweils ein Fachgremium gebildet. Die Ärztekammer beruft im Einvernehmen mit den anderen Vertragspartnern mindestens 3 dem jeweiligen Gebiet angehörenden ärztlichen Vertretern in dieses Gremium. Mindestens einmal jährlich berichtet das jeweilige Fachgremium dem Kuratorium über die Ergebnisse einer Jahresauswertung. Dabei ist über besondere Auffälligkeiten der Erhebung zu berichten.

Für die organisatorische und fachliche Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen wird unter ärztlicher Leitung bei der Ärztekammer eine Projektgeschäftsstelle eingerichtet. (mäa, Nr. 7, 1998) (Si)

Autor:
Prof. Dr. med. S. Silber
Herzkatheterlabor der
Kardiologischen Gemeinschaftspraxis in der Klinik Dr. Müller
Am Isarkanal 36
81379 München
e-mail:ssilber@med.de