Herz 20: 146 - 147 (1995)

Vergütung der vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung ab 1.1.1995

S. Silber

München

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen im Dezember 1994 über folgende Empfehlungen zur Vergütung der vor- und nachstationären Behandlung nach §115a Abs. 3 SGB V ab 1. 1. 1995 geeinigt:

Als Vergütung für die vorstationäre Behandlung wird vom Krankenhaus eine fallbezogene Pauschale in Höhe des 1,8fachen Satzes des jeweiligen allgemeinen jahresdurchschnittlichen Pflegesatzes von 1994 ohne Ausgleich und Berichtigungen berechnet. Für die nachstationäre Behandlung werden pro Behandlungstag (für maximal sieben Behandlungstage) eine Pauschale in Höhe des 0,6fachen Pflegesatzes abgerechnet. Diese Sätze zur letztendlich ambulanten Behandlung im Krankenhaus wurden an die kassenärztliche Bundesvereinigung übersandt. Das Einvernehmen wurde in einer gemeinsamen Sitzung mit der KBV am 17. 1. 1995 in Köln hergestellt.Entsprechend einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 13. 1. 1995 sollen die Krankenhäuser für ambulante fachärztliche Behandlungen weitgehend geöffnet werden. Dies würde die Wahlfreiheit der Patienten erhöhen und ihnen wie bei Privatpatienten die Möglichkeit geben, die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Krankenhäuser nicht nur im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes zu nutzen. Hierdurch könnten gegebenenfalls Doppeluntersuchungen und unnötige Kosten vermieden werden ("Das Krankenhaus", 1/95)


Autor:
Priv. Doz. Dr. med. S. Silber
Herzkatheterlabor der
Kardiologischen Gemeinschaftspraxis in der Klinik Dr. Müller
Am Isarkanal 36
81379 München
ssilber@med.de